Viele Flüchtlinge wollen unbedingt das Arbeitsleben in Deutschland kennen lernen und so schnell wie möglich einen legalen Job beginnen. Grundsätzlich gilt: Nach drei Monaten darf ein Flüchtling in Deutschland arbeiten. Die Ausländerbehörde (hier: das Landratsamt Starnberg) und die Arbeitsagentur Starnberg bzw. das Starnberger Jobcenter müssen allerdings zustimmen. Dabei wird unter anderem geprüft, ob Mindestlohn bzw. Tariflohn gezahlt wird, bei Asylbewerbern auch, ob die Stelle lange genug ausgeschrieben wurde, ohne dass sich ein Deutscher, ein EU-Bürger oder ein bereits anerkannter Flüchtling für die Arbeit gefunden hat („Vorrangprüfung“). Ist der Flüchtling länger als 15 Monate in Deutschland oder ist sein Asylantrag anerkannt, entfällt diese Vorrangprüfung. Inzwischen hat das Landratsamt Starnberg signalisiert, dass es bei Ein-Euro-Jobs für Asylbewerber generell auf die Vorrangprüfung verzichten will.
Das Arbeitsverbot für arbeitswillige Asylbewerber aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ stellt uns immer wieder vor Probleme.